Startseite | Blogübersicht Wertgutachten-Architekt | Blog vom 29.06.2016

Vergleichswertverfahren für private und gewerbliche Immobilien

Jeder, der in der Situation ist, dass er eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, privat oder gewerblich, möchte natürlich sicher gehen, dass der Preis auch angemessen ist. Doch nicht immer haben Käufer oder Verkäufer hierbei eine objektive Sichtweise, denn schließlich gilt es das Beste herauszuholen, auf beiden Seiten. In solch einer Situation kann ein Vergleichswertverfahren hilfreich sein. Sinnvoll sowohl für Käufer wie auch Verkäufer. Ein Architekturbüro kann hier unterstützen.

Was bedeutet das?

Das Vergleichswertverfahren wird als präzise Möglichkeit zur Wertermittlung von Immobilien und / oder Grundstücken angesehen. Bei einem solchen Vergleichswertverfahren steht mehr oder weniger die Frage im Mittelpunkt, wie viel die Käufer bereit wären, für eine Immobilie zu zahlen. Dadurch unterscheidet es sich von dem Sachwertverfahren, das sich hauptsächlich um die Herstellungskosten dreht. Denn auch ein teuer erbautes Haus muss nicht teuer verkauft werden, wenn sich für den jeweiligen Preis kein Käufer finden lässt. Im Gegensatz dazu kann jedoch auch eine einfache Immobilie zu einem besonders attraktiven Preis verkauft werden, wenn hierfür ganz einfach die Nachfrage gegeben ist.

Warum ein Vergleichswertverfahren?

Bei einem Vergleichswertverfahren wird ein Vergleich des Wertes einer Immobilie mit den Werten ähnlicher Immobilien durchgeführt. Dieselbe Methode kann auch bei Grundstücken angewendet werden. Immobilien (oder Grundstücke) die in etwa dieselben Merkmale aufweisen, können miteinander verglichen werden.

Bei Grundstücken können dies Faktoren, wie beispielsweise die Lage, die Größe, die Bodenbeschaffenheit oder die Art der baulichen Nutzung sein. Bei Immobilien lassen sich hingegen Faktoren wie Qualität der Ausstattung, baulicher Zustand, Gebäudeart oder energetischer Zustand für den Vergleich heranziehen. Gleichen sich Immobilien, kann auf den Preis der verkauften Immobilie geschaut werden, um den Wert der Immobilie zu ermitteln, die aktuell zum Verkauf steht. Dies bezieht sich auf Immobilien sowohl gewerblich wie auch privat.

Der Vorteil hierbei ist, dass man sich sehr am aktuellen Marktgeschehen orientiert. Durch ein Vergleichswertverfahren lässt sich sehr gut und vor allem realistisch einschätzen, welcher Verkaufspreis möglich ist und erwartet werden kann. Zunächst müssen hierfür die Vergleichsobjekte ausgewählt werden. Dies geschieht mit Hilfe der Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse.

Zu berücksichtigen sind hierbei gegebenenfalls auch immer Zu- oder Abschläge, die als Korrekturfaktoren auftreten. Zu nennen sind hier unter anderem Modernisierungsbedarf oder auch Nutzungsrechte. Ein Vergleichswertverfahren kann zudem nicht nur dann sinnvoll sein, wenn eine Immobilie verkauft werden soll, sondern auch im Falle eines Immobilienerbes. Etwa dann, wenn es um die Festlegung der Erbschaftssteuer geht.

Unterstützung vom Fachmann

Wenn auch Sie gerade in solch einer Situation stecken und adäquate Unterstützung benötigen, dann kann Ihnen das Architekturbüro F. Conen hilfreich zur Seite stehen. Schon seit Jahren erstellen wir Wertgutachten für Immobilien jedweder Art, sowohl in Deutschland wie auch in Luxemburg. Wir wissen um die Wichtigkeit einer Wertermittlung, wenn eine Immobilie gekauft oder aber verkauft werden soll.

Oftmals fällt es einem nicht leicht, den Wert realistisch einzuschätzen. Mittels Gutachten kann sowohl der Käufer, der natürlich so günstig wie möglich kaufen möchte wie auch der Verkäufer, der den bestmöglichen Preis herausholen möchte, einen Richtwert erhalten und nicht so einfach über den Tisch gezogen werden.

Übersenden Sie uns gerne Ihre Angaben, wir erstellen ein darauf abgestimmtes Angebot. Wenn Sie überzeugt sind, erstellen wir Ihnen gerne das gewünschte Gutachten für Ihre Immobilie, ganz gleich ob gewerblich oder privat. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei Fragen jederzeit gerne zur Verfügung.



...hier geht es zum nächsten Artikel "Wann kann das Sachwertverfahren eingesetzt werden?"

...hier geht es zum vorherigen Artikel "Warum ein Ertragswertverfahren erstellen lassen?"

Habe ich Ihr Interesse geweckt? Hier können Sie mir - vollkommen unverbindlich für Sie - eine Nachricht oder Frage zusenden:

Die Datenschutz-Hinweise habe ich gelesen und akzeptiert.




Zurück zur Blog-Gesamtübersicht


Architekt Franz Conen - Erfahren Sie mehr über mich auf meiner Hauptseite:

www.architekt-conen.de