Startseite | Blogübersicht Wertgutachten-Architekt | Blog vom 31.08.2016

Immobilienbewertung im Erbfall

Sowohl Käufer wie auch Verkäufer haben ein deutlich besseres Gefühl bei der Abwicklung eines Deals, wenn ein Wertgutachten über die jeweilige Immobilie vorliegt. Schließlich möchte jeder das Beste für sich herausholen und nicht über den Tisch gezogen werden. Doch nicht nur in dieser Konstellation ist eine Immobilienbewertung wichtig und richtig. Auch, wenn es um das Erben einer Immobilie geht, sollte darauf nicht verzichtet werden. Tatsächlich rückt das Thema Erben bei vielen in den Hintergrund, bis der Fall tatsächlich eingetreten ist. Hier sollte schnellstmöglich ein Gutachten in Auftrag gegeben werden, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

Im Erbfall auf der sicheren Seite sein

Wenn es darum geht, Immobilien richtig zu erben, dann kann eine Immobilienbewertung helfen, dass beispielsweise das Finanzamt den jeweiligen Erben nicht so einfach abkassiert. Schließlich bleibt ihm die Zahlung der Erbschaftssteuer ja zwangsläufig nicht erspart. Mit einem Gutachten kann er jedoch ausschließen, dass er zu viel bezahlen muss. Die Beweislast liegt in diesem Falle bei dem Erben.

Die Fertigstellung eines solchen Gutachtens hängt natürlich auch vom jeweiligen Objekt ab. Grundsätzlich geht dies jedoch relativ zügig. Nach Beauftragung und durchgeführter Ortsbegehung kann mit etwa 1 Woche gerechnet werden, wenn dann auch alle Unterlagen dem Sachverständigen vorliegen. Ein paar Tage mehr sollten aber immer einkalkuliert werden.

Warum ein Gutachten erstellen lassen?

Geht es um Erben in Verbindung mit einer Immobilie, so steht das Finanzamt quasi schon vor der Tür. Der Erbe muss dem Finanzamt über die vererbte Immobilie informieren, welche daraufhin ein Formular für eine Steuererklärung verschickt. Der Erbe beziehungsweise neue Eigentümer muss hier nun den Verkehrswert der Immobilie eintragen. Prinzipiell kann dieser selbst tun. Grundsätzlich sieht die Praxis dann meistens doch ein wenig anders aus.

In den meisten Fällen erkennt das Finanzamt die genannten Zahlen nicht an, ohne ein entsprechendes Gutachten von einem Sachverständigen vorliegen zu haben. Somit wird dem Erben ein Bescheid zugeschickt, der meistens einen höheren Verkehrswert ausweist. Kommt einem der angesetzte Hauswert zu hoch vor, so hat man durchaus die Möglichkeit Einspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Um diesem Ärger schon im Vorfeld aus dem Weg zu gehen, sollte auf eine professionelle Bewertung durch einen Sachverständigen nicht verzichtet werden, vor allem, wenn es sich dabei um eine besonders große und teure Immobilie handelt.

Qualifiziertes Wertgutachten von einem Profi

Schon seit Jahren ist das Architekturbüro Franz Conen auch Ansprechpartner für Gutachten und Wertschätzungen jedweder Art, sowohl in Deutschland wie auch in Luxemburg. Selbst, wenn keine Pläne mehr vorhanden sind, so können diese professionell erstellt werden. So kennen sich die qualifizierten Mitarbeiter auch bestens in diesem Bereich aus. Selbstverständlich wissen sie auch um die Wichtigkeit fachmännischer Unterstützung, wenn es um Erben und Vererben von Immobilien geht. Nicht selten sind Schätzungen vom Finanzamt überhöht oder das Verhältnis zwischen Boden- und Sachwert erscheint nicht korrekt ermittelt.

Wenn auch Sie kompetente Unterstützung bei der Immobilienbewertung benötigen, ob nun im Erbfall oder beim Kauf beziehungsweise Verkauf einer Immobilie, sprechen Sie uns gerne an. Aufgrund Ihrer Angaben erstellen wir ganz unverbindlich ein Angebot für Sie. Natürlich sind wir auch Ansprechpartner für alle anderen Bereiche rund ums Thema Bauen. Bei Fragen oder bei Bedarf an fachmännischer Unterstützung stehen Architekt Conen und sein Team Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.



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