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Blogübersicht Wertgutachten-Architekt | Blog vom 28.03.2017
Immobiliengutachten, bevor es zum Streit kommt
Sowohl das geliebte Eigenheim wie auch das eigene Gewerbegebäude bedeutet für viele nicht nur eine Investition in die Zukunft zu tätigen, sondern auch etwas Bleibendes zu schaffen. Es heißt also das Optimum zum besten Preis zu finden. Auf der anderen Seite kann es sein, dass eine bereits vorhandene Immobilie sich auf Dauer nicht als passende Lösung erweist. Zum Teil durch äußere Umstände oder familiäre Veränderungen bedingt, kann hier ein Verkauf ins Auge gefasst werden. In beiden Fällen kann ein Gutachten von Vorteil sein, um nicht sprichwörtlich über den Tisch gezogen zu werden.
Neben einem geplanten Kauf oder Verkauf einer privat oder gewerblich genutzten Immobilie, kann es auch in anderen Fällen wichtig und richtig sein, ein Immobiliengutachten erstellen zu lassen. Je nach Situation kann damit Streit vermieden und / oder aber ein reibungsloser Ablauf gewährleistet werden. So sollte beispielsweise auch im Erbfall oder bei einer Trennung / Scheidung nicht darauf verzichtet werden. Ein professionelles Gutachten, beispielsweise durch ein Architekturbüro, kann sich hier als richtige Investition herausstellen.
Gutachten im Erbfall
Man könnte sagen, dass grundsätzlich im Erbfall das Finanzamt quasi schon vor der Tür steht, so natürlich auch, wenn es um eine Immobilie geht. Der Erbe ist verpflichtet, dem Finanzamt den aktuellen Verkehrswert der Immobilie mitzuteilen. Tut er dies selbst, passiert es oftmals, dass die genannten Zahlen nicht anerkannt werden und ihm vom Finanzamt ein Bescheid zugeschickt wird, der letztendlich eine Schätzung ist und meist einen höheren Wert aufweist. Letztendlich bleibt eine Zahlung der Erbschaftsteuer nicht erspart. Um ganz sicher zu gehen, kann ein professionelles Gutachten im Vorfeld diese Hürden aus dem Weg räumen. Außerdem kann so auch ausgeschlossen werden, dass man als Erbe einfach über den Tisch gezogen wird. Grundsätzlich gilt nämlich, dass die Beweislast in diesem Fall beim Erben liegt.
Immobiliengutachten bei Trennung oder Scheidung
Eine Trennung beziehungsweise Scheidung ist nicht nur ein unschönes Thema, sondern in vielen Fällen schon nervenaufreibend genug für alle Beteiligten. Gehört eine Immobilie oder gehören gar mehrere Immobilien zur Vermögensmasse, so führt häufig der Zugewinn, welcher durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt wird, zu einem nicht enden wollenden Streit zwischen den Parteien. Mit einem Immobiliengutachten kann eine Entscheidungsgrundlage geschaffen werden. Nicht in alle Fällen steht ein Verkauf der Immobilie im Raum. Oftmals soll einer der beiden Partner auch ausbezahlt werden. Mit einem professionellen Gutachten haben beide Parteien die gleiche Ausgangsbasis.
Unterstützung vom Profi ist sinnvoll
Ganz gleich ob es um einen regulären Kauf oder Verkauf einer Wohnimmobilie beziehungsweise Gewerbeimmobilie geht, oder im Speziellen um einen Erbfall oder eine Trennung / Scheidung, das Architekturbüro F. Conen kann Ihnen mit einem Immobiliengutachten als kompetenter Partner zur Seite stehen.
Auf Wunsch erstellen wir Ihnen gerne ein professionelles Gutachten für die gewünschte Immobilie unter Berücksichtigung der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV). Dieses basiert auf den vorhandenen Fakten, ist neutral erstellt und öffentlich anerkannt. Bei Bedarf können von Architekt Conen und seinem Team auch professionelle Pläne neu erstellt werden.
Natürlich unterstützen wir Sie auch bei allen anderen Belangen rund um das Thema Bauen. Schon seit Jahren hat sich das Architekturbüro Franz Conen auf alle damit verbundenen wichtigen Bereiche spezialisiert und steht den Kunden in Deutschland und in Luxemburg beratend zur Seite. Ganz gleich ob Neubau, Aus- oder Umbau beziehungsweise Altbausanierung, sprechen Sie uns einfach an.
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