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Blogübersicht Wertgutachten-Architekt | Blog vom 28.08.2018
Vollständiges Wertgutachten- in manchen Fällen ein Muss
Ob nun eine Gewerbeimmobilie oder eine Wohnimmobilie. In beiden Fällen steht diese nicht nur für eine Geldanlage, sondern gleichermaßen für einen Kostenfaktor, den es bestmöglich unter Kontrolle zu halten gilt. So möchten Immobilienbesitzer grundsätzlich nicht mehr Geld als nötig investieren. Dies trifft zumeist auch dann zu, wenn es um ein Gutachten geht. Ist ein vollständiges Wertgutachten wirklich notwendig oder tut es ein Kurzgutachten auch?
Bei bis zu einigen Tausend Euro Honorar für ein professionelles Gutachten, beispielsweise von einem Sachverständigen- oder Architekturbüro, lässt sich solch eine Überlegung ja durchaus nachvollziehen. Doch nicht in jedem Fall lässt sich diese Investition umgehen, denn häufig ist ein Kurzgutachten nicht ausreichend, wenn eine Bewertung der Immobilie benötigt wird.
Wenn ein vollständiges Wertgutachten benötigt wird
Soll eine Gewerbe- oder Wohnimmobilie verkauft werden, ist nicht immer ein vollständiges Wertgutachten notwendig. Hier kann ein Kurzgutachten zumeist als Verhandlungsbasis genügen. Dem gegenüber stehen verschiedene Situationen, die nach einem professionellen und vollumfassenden Gutachten verlangen, wie zum Beispiel Vermögensstreitigkeiten (Scheidung oder Erbe), die Bestimmung des Betriebsvermögens (Geschäftsübernahme), eine Bewertungsgrundlage (geplanter Kauf einer Immobilie), die Feststellung des Verkehrswertes (Finanzbehörden) oder ein Wertnachweis (Zwangsversteigerung).
Wichtig ist, dass solch eine Bewertung der Immobilie immer von einer zugelassenen Person / Stelle erstellt wird, damit es auch bei öffentlichen oder rechtlichen Belangen tatsächlich anerkannt wird. Finanzbehörden und Gerichte verlangen in den meisten Fällen ein vollumfassendes Gutachten, welches beispielsweise von einem befugten Architekturbüro erstellt werden kann.
Auf die richtige Bewertung der Immobilie kommt es an
Bei solch einem vollumfassenden Gutachten werden verschiedene Punkte (Hauptkategorien und deren Unterbereiche) abgearbeitet wie Vorbemerkungen, Beschreibung des Grundstücks, Beschreibung des Baus, Rentabilität, Ermittlung maßgeblicher Werte, Verkehrswert / Marktwert (nach 194 BauGB5 Baugesetzbuch) sowie maßgebliche Anlagen.
Aufgrund des Umfangs ist solch ein vollständiges Wertgutachten natürlich auch mit einem deutlichen Aufwand verbunden, welcher sich im Kostenfaktor für solch ein Gutachten widerspiegelt. Es gibt zwar eine Honorarrichtlinie für Gutachten, jedoch ist dieses grundsätzlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Gutachter frei verhandelbar. Orientiert wird sich dabei einerseits am erwarteten Verkehrswert sowie Art und Umfang des Gutachtens, andererseits spielen aber auch die Art der Immobilie sowie der Verwendungszweck des Wertgutachtens eine Rolle.
Eine Bewertung der Immobilie durch einen Profi ist in eine Investition, die sich in vielen Fällen von Vorteil auswirken kann, in anderen leider eben nicht zu umgehen ist, da ein zugelassenes Beweismittel benötigt wird. Es sollte also im Vorfeld geklärt werden, welche Form der Immobilienbewertung in Frage kommt. Denn auch wenn ein Kurzgutachten preiswerter ist, kann dieses bis zu einige Hundert Euro kosten. Ist dieses dann jedoch nicht ausreichend, muss zusätzlich ein vollständiges Wertgutachten beispielsweise durch ein Architekturbüro erstellt werden. Das geplante Sparen kann so durchaus teuer werden.
Das passende Gutachten vom Fachmann
Als Spezialist für viele Bereiche rund um das Thema Bauen bietet das Architekturbüro F. Conen auch Gutachten und Wertschätzungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien an. Die Bewertung der Immobilie basiert dabei auf Berücksichtigung der sogenannten ImmoWertV (Immobilienwertverordnung), ist neutral und kompetent.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot basierend auf uns übersandten Angaben. Selbstverständlich stehen wir Ihnen nicht nur bei Fragen oder der Erstellung von einem vollständigen Wertgutachten zur Seite, sondern sind auch kompetenter Ansprechpartner für andere Bereiche, wenn es um Bauen geht. Sprechen Sie uns einfach ganz unverbindlich an, wenn Sie sich mit Vorhaben wie Neubau, Sanierung, Um- oder Ausbau tragen.
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