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Blogübersicht Wertgutachten-Architekt | Blog vom 26.05.2017
Wertermittlung als Basis für eine Beleihung
Für viele Menschen ist die eigene Wohnimmobilie eine Investition in die Zukunft beziehungsweise auch eine Art Altersversorgung. Oftmals soll das Objekt irgendwann auch zum Mehrgenerationenhaushalt umgestaltet oder vererbt werden. Egal welches Ziel letztendlich verfolgt wird, das geliebte Eigenheim ist immer noch ein Meilenstein im Leben von vielen Menschen. Doch nicht jeder kann hier mit dem nötigen Eigenkapital zu 100% aufwarten. Hier bedarf es zumeist einer (kleinen) Finanzspritze in Form einer Finanzierung.
Zum Tragen kommen kann solch ein Bedarf tatsächlich auch, wenn irgendwann eine vorhandene Immobilie saniert werden muss, um den Standard aufrechtzuerhalten und den Anforderungen anzupassen, oder aber es bedarf verschiedener Um- oder Ausbauarbeiten, um die angedachte Nutzung gewährleisten zu können. Solche Maßnahmen können durchaus ins Geld gehen. Nicht jeder Eigentümer kann diese Investition aus Rücklagen finanzieren.
Natürlich gibt es einige Vorgaben, woran sich die Höhe eines Darlehens orientiert. Hierbei kommen Beleihung, Beleihungswert und Beleihungsgrenze ins Spiel, genauso wie eine damit in Verbindung stehende Wertermittlung und Verkehrswert. Doch was steckt nun dahinter?
Wie steht es um den Marktwert?
Die Beleihung einer Immobilie ist sowohl für Eigentümer wie auch Bank durchaus lohnend. Der Hauseigentümer profitiert von günstigeren Konditionen, da solche Darlehen deutlich günstiger sind, als herkömmliche Konsumentenkredite. Die Bank wiederum hat ein wertvolles Pfand in der Hand. Der zur Verfügung gestellte Kreditbetrag wird als Grundschuld im Grundbuch eingetragen, womit die Bank abgesichert ist.
Für die Bewertung werden zwei Parameter herangezogen, einmal der Verkehrswert und natürlich der Beleihungswert. Der Verkehrswert steht für den Wert, den eine Immobilie anhand der Marktgegebenheiten beim Verkauf erzielen würde. Angebot und Nachfrage bestimmen den Immobilienmarkt. Je nach Tendenz kann der Verkehrswert durchaus sogar erheblich vom Beleihungswert abweichen. Wichtig ist, dass für die Ermittlung auf eine Fachfirma gesetzt wird, die offiziell anerkannt ist, wie beispielsweise ein Architekturbüro.
Beleihung und Beleihungsgrenze
Soll nun der Beleihungswert ermittelt werden, so liegen hier andere Kriterien zugrunde. Hierbei werden verschiedene vorgegebene Merkmale zur Wertermittlung herangezogen, wie zum Beispiel - die Lage, Größe des Grundstücks, Baujahr der Immobilie, Bausubstanz, Alter und Zustand der Überdachung sowie die Ausstattung. Natürlich werden diese Punkte noch weiter in der Tiefe differenziert. Welche Materialien wurden verarbeitet, ist die Überdachung hochwertig, wie ist das Grundstück abgesehen von der eigentlichen Immobilie ausgestattet? Dies sind nur einige der damit verbundenen Faktoren.
Am Ende der Ermittlung ergibt sich ein objektiver Gebäudewert, welcher unabhängig davon ist, welcher Verkehrswert ermittelt wurde. Der objektive Gebäudewert, also der Beleihungswert, ist ausschlaggebend dafür, wie hoch maximal das Darlehen ausfallen kann. Die Beleihungsgrenze kann je nach Kreditinstitut variieren. Es heißt, dass die Abweichung zwischen Verkehrswert und Beleihungswert im Idealfall nicht mehr als 10% betragen sollte. Viele Finanzinstitute setzen in diesem Fall oftmals beide Werte gleich, wodurch sich ein höherer Spielraum für den Eigentümer ergibt.
Wertermittlung nur von offizieller Seite
Ganz gleich, um welche Art von Wertermittlung es sich handelt, wichtig ist, dass ein Gutachten für eine Immobilie nur von einer offiziell anerkannten Firma ausgestellt wird. Nur dann kann darauf aufgebaut werden. So bietet auch das Architekturbüro F. Conen seinen Kunden diese Dienstleistung als Teil des Portfolios an. Schon seit Jahren erstellen Architekt Franz Conen und sein Team Wertgutachten jedweder Art, ganz gleich ob nun für Kauf oder Verkauf, Beleihung, Bestimmung des Versicherungswertes oder Erb- beziehungsweise Scheidungsangelegenheiten.
Natürlich ist das Architekturbüro F. Conen auch Ihr kompetenter Partner für alle anderen Bereiche rund ums Thema Bauen. Gerne stehen wir Ihnen mit einer individuellen Beratung zur Seite, unterstützen Sie auf Wunsch aber auch bei der Planung und Umsetzung Ihres Vorhabens. Sprechen Sie uns einfach an. Wir erstellen natürlich auch gerne ein unverbindliches Angebot entsprechend Ihrer Anforderungen. Überzeugen Sie sich am besten selbst.
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